Beschreibung
In der Vergangenheit scheiterte die Errichtung von Windenergieanlagen nicht selten an ablehnenden Haltungen aus der Kommunalverwaltung und Anwohnerschaft. Zahlreichen Studien folgend, die die akzeptanzfördernde Wirkung einer finanziellen Beteiligung an den Erträgen der Anlagen zeigen, beschäftigen sich inzwischen die meisten Bundesländer mit Gesetzen, die eine solche Beteiligung von Gemeinden und Bürgern verpflichtend machen sollen. Die sich daraus ergebenden rechtlichen Fragestellungen werden mit diesem Gesetzeskommentar erstmals vollumfänglich beleuchtet. Ziel ist es, Unklarheiten in der Auslegung von Beteiligungsgesetzen zu beseitigen und – zur Förderung von Energiewende und Klimaschutz – auf ihre reibungslose Umsetzung hinzuwirken.
Im ersten Teil dieses Kommentars wird eine umfassende Erläuterung des thüringischen Gesetzesentwurfs vom 21.11.2023 bereitgestellt, welcher verschiedene in anderen Landesgesetzen verwendete Instrumente der Ertragsbeteiligung zusammenfasst. Begonnen wird mit einem Überblick über die relevanten kompetenzrechtlichen und finanzverfassungsrechtlichen Fragen. Es folgt die Kommentierung der einzelnen Normen, wobei besonderes Gewicht auf Praxisnähe und Anwendbarkeit für Gemeinden und Vorhabenträger gelegt wurde. Gelegentlich werden Bezüge zu anderen Beteiligungsgesetzen hergestellt, mit denen der thüringische Entwurf kritisch verglichen wird. Im zweiten Teil des Kommentars werden mögliche Formen der Beteiligung von Bürgern und Kommunen aufgelistet und problemorientiert erläutert. Der dritte Teil widmet sich der Darstellung sämtlicher Gesetze bzw. Gesetzesvorhaben in den Bundesländern. Bereits vorhandene Gesetzestexte und -entwürfe werden wiedergegeben.
Der Kommentar eignet sich aufgrund seiner umfangreichen Besprechung von Beteiligungsinstrumenten für die Auslegung und Anwendung von Beteiligungsgesetzen sämtlicher Bundesländer. Eingegangen wird nicht zuletzt auf eine finanzielle Beteiligung von Kommunen im Rahmen des § 6 EEG sowie ein Angebot der direkten Beteiligung von Anwohnern z. B. in Form eines Lokalstromtarifs.
Über die Autoren
Prof. Dr. Martin Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien befasst. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien sowie das Umweltrecht an der Technischen Universität Chemnitz. Er publiziert und referiert national und international zu den rechtlichen und betriebswissenschaftlichen Rahmenbedingungen der Erneuerbaren Energien und ist Herausgeber und Autor des im Verlag C.H.Beck erschienenen Standardwerks „Windenergieanlagen“. Gemeinsam mit der wissenschaftlichen Abteilung der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft hat er leitend und federführend den ersten Gesetzesentwurf des Thüringer Beteiligungsgesetzes erarbeitet.
Aurel Becker ist als juristischer Mitarbeiter in der wissenschaftlichen Abteilung der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft tätig.
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