Description
Die Änderung von Raumordnungsplänen zur Ausweisung von Flächen beansprucht mehrjährige Zeiträume. Es stellt sich im Rahmen der Beschleunigungsabsicht die Frage nach Möglichkeiten, die späteren, bereits beabsichtigten Ausweisungen – insbesondere im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Vorhabenzulassung – vorzeitig nutzbar zu machen. Die Arbeit untersucht das erstmals im Jahr 1993 bundesrechtlich im Raumordnungsgesetz geregelte Zielabweichungsverfahren als mögliches Instrument mit einer – zumindest zeitlich – vorhabenfördernden Wirkung. Dieses könnte Abhilfe schaffen, indem die Wirkung des entgegenstehenden Ziels der Raumordnung für den konkreten Fall ausgesetzt wird. Hier war fraglich, wie sich die Existenz einer in Aufstellung befindlichen Festlegung, der ein Vorhaben oder ein Bauleitplan entspricht, auf die Abweichungsentscheidung auswirkt. Im Jahr 2023 ist das Zielabweichungsverfahren durch Art. 1 Nr. 4 des ROGÄndG erheblich geändert worden. Auch die neue Rechtslage wird in der Arbeit erläutert und bewertet.





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